Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) für die Vermietung der Ferienwohnung "Alpenhäuschen Lina"
1.Vertragsabschluss (Mietvertrag)
Mit der verbindlichen Buchung einer Ferienwohnung über den Vermieter, die per Internet, aber auch schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, kommt es zu einem entsprechenden Vertragsabschluss, der wirksam wird, wenn sämtliche geforderten Angaben vorliegen und der Mietvertrag binnen einer Woche unterschrieben an den Vermieter zurück gesendet wurde. Das Mietverhältnis gilt als aufgehoben, wenn -wie in Ziffer 2 formuliert-die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden.
Reservierungen werden nur für den Zeitraum der Anfrage bis zum Abschluss des Mietvertrages und der Anzahlung vorgenommen. (max. 7 Werktage)
2. Zahlung des Mietpreises
Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20% fällig. Bei kurzfristiger Buchung entfällt die Anzahlung, dann ist die komplette Miete sofort fällig. Die Zahlung der Restmiete ist 4 Wochen vor Anreise zu zahlen. Es wird eine Kaution von 200e erhoben, die mit der Restzahlung fällig wird. Die Kaution wir nach Beendigung des Mietverhältnisses binnen 7 Werktage zurück gezahlt, wenn die Mietsache in vertragsgemäßem Zustand zurück gegeben ist und aus dem Mietvertag keine Forderungen mehr bestehen. Bei einer Stornierung der Buchung nach Vertragsabschluss wird die Anzahlung als Aufwendungsersatz einbehalten. Bei einer Stornierung der Buchung ab 4 Wochen bis zum 14. Tag vor Mietbeginn hat der Mieter dem Vermieter einen Aufwendungsersatz von 50% des Mietpreises zu entrichten. Der Aufwendungsersatz erhöht sich ab dem 14. Tag bis unmittelbar vor Mietbeginn auf 80% des Mietpreises.
3. Anreise und Abreise
Das Mietverhältnis beginnt am Anreisetag mit Übernahme der Ferienwohnung ab 15 Uhr und endet am letzten Tag, wenn nicht anders vereinbart ist, um 10 Uhr. Im Schlüsseltresor befinden sich zwei Schlüssel, welche bei der Abreise wieder dort hinein gelegt werden und der Tresor gegen Öffnen durch Verdrehen der Zahlen gesichert werden muss. Der Öffnungscode wird Ihnen kurz vor Anreise mitgeteilt. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechselung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.
Am Abreisetag sind die Türen und Fenster zu schließen.
4. Personen
Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Übernachtungen weiterer Personen. Für den Fall von Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt ,die nicht in der Buchung aufgeführten Personen vom Feriengrundstück zu verweisen. Im Übrigen können Zuwiderhandlungen etwaige Schadenersatzansprüche begründen.
5. Haustiere, Rauchen
Für Hunde stehen Hundebetten, Decken und Näpfe zur Verfügung. Sollten Ihre Vierbeiner zu Hause auf die Couch dürfen , dürfen sie das auch hier, aber es sind dann Decken auf die Couch zu legen, welche zur Verfügung gestellt werden. Sollten Ihre Hunde mit im Bett schlafen, ist eigene Bettwäsche mitzubringen. Wir bitten um eine Kopie Ihrer Hundehaftpflichtversicherung. Für Schäden haftet der Mieter vollumfänglich. Hundekot auf dem Grundstück ist zu entfernen, das Buddeln von Löchern ist untersagt.
Innerhalb der Ferienwohnung sowie innerhalb der Gebäude ist das Rauchen generell nicht gestattet.
6. Instandhaltung der Ferienwohnungen
Der/die Mieter verpflichtet/verpflichten sich, die gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar pfleglich zu behandeln und vor jeglichen Schäden zu bewahren. Während der Mietzeit entstandene Schäden an der Ferienwohnung und auf dem Wohngrundstück bzw. Fehlbestände am Inventar hat der Mieter zu ersetzen, es sei denn, er weist nach, das es ihn selbst oder die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder des Fehlbestandes kein Verschulden trifft. Feststellungen zur Unvollständigkeit des Inventars oder bestehender bzw. eingetretener Mängel am Mietobjekt hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen ,andernfalls stehen dem Vermieter darauf beruhende Ersatzansprüche zu.
7. Pflichten des Vermieters
Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Vermieter zur vertragsgerechten Bereitstellung des Mietobjektes verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt des Vermieters bzw. durch vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände (Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus etc.)die Ferienwohnung nicht, wie vereinbart durch den Mieter genutzt werden können, haftet der Vermieter ausschließlich in Höhe des vereinbarten und gezahlten Mietpreis. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die außerhalb seines Verantwortungsbereiches liegen, oder bei Bauarbeiten (einschl. Straßenarbeiten)in der Nachbarschaft.
8. Wirksamkeit
Die vorgenannten Regelungen gelten grundsätzlich mit Vertragsabschluss für die oben genannte Ferienwohnung als vereinbart.